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   BSG, 08.12.1988 - 12 RK 46/86   

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https://dejure.org/1988,4328
BSG, 08.12.1988 - 12 RK 46/86 (https://dejure.org/1988,4328)
BSG, Entscheidung vom 08.12.1988 - 12 RK 46/86 (https://dejure.org/1988,4328)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 1988 - 12 RK 46/86 (https://dejure.org/1988,4328)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1989, 990
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.12.1984 - 12 RK 36/84

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Gleichheitssatz -

    Auszug aus BSG, 08.12.1988 - 12 RK 46/86
    Das LSG folge insoweit der Begriffsbestimmung im Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Dezember 1984 - 12 RK 36/84 - (BSGE 58, 10).

    Der Betriebsbezug einer Rente kann sich aus der Zugehörigkeit des Empfängers zu einer vom Arbeitgeber eingerichteten Versorgungseinrichtung (§ 1 Abs. 3 und 4 BetrAVG), aus einem Versorgungsverbund (BSGE 58, 10, 12) oder aus einer vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung (vgl zu diesem Begriff § 1 Abs. 2 BetrAVG) ergeben.

    Darauf hat der erkennende Senat bereits mehrfach hingewiesen (BSGE 58, 10, 11f; BSG SozR 2200 § 180 Nrn 38, 40).

    Die Nichtberücksichtigung von reinen Kapitalversicherungen rechtfertigt sich im übrigen dadurch, daß sie die Leistungsfähigkeit des Empfängers nicht auf Dauer erhöhen (BSG SozR 2200 § 180 Nr. 25, S 93).

  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 3/86

    Betriebliche Altersvorsorge - Rente - Versicherungsverein - Finanzierung

    Auszug aus BSG, 08.12.1988 - 12 RK 46/86
    Für Ersatzkassen gelten insoweit - anders als bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Rentnern (s dazu BSG SozR 2200 § 180 Nrn 31 und 32) - keine Besonderheiten (BSG SozR 2200 § 180 Nr. 38).

    Weiter ist es ohne Bedeutung, ob er sich dazu einer privatrechtlichen oder einer öffentlich-rechtlich organisierten Einrichtung bedient (BSG SozR 2200 § 180 Nr. 38, S 156).

  • BSG, 10.06.1988 - 12 RK 24/87

    Betriebliche Altersversorgung - Rente - Beitragspflicht -

    Auszug aus BSG, 08.12.1988 - 12 RK 46/86
    Dies hat der erkennende Senat bereits in anderem Zusammenhang ausführlich begründet (BSG SozR 2200 § 180 Nr. 40).
  • BSG, 17.10.1986 - 12 RK 16/86

    Sicherung des Lebensunterhalts - Bedürftiges Mitglied - Hinterbliebene -

    Auszug aus BSG, 08.12.1988 - 12 RK 46/86
    Nicht vergleichbar sind daher Leistungen, die sich lediglich an der Bedürftigkeit von Mitgliedern einer Berufsgruppe (oder deren Angehörigen) orientieren, ohne Rücksicht auf bisherige Einkommensverhältnisse oder Beiträge zu dem Versorgungswerk zu nehmen (vgl BSG SozR 2200 § 180 Nr. 34).
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